Freitag, 21. Juli 2017

20 Mal mehr Schadstoffe im Büro erlaubt als auf der Straße

von Thomas Heck...


Abgasmanipulationen, Fahrverbote, Bevölkerungsschutz: Große Teile von Politik und Medien zeigen sich alarmiert und rufen den Diesel-Notstand aus. Dabei ignorieren sie Experten-Rat und simple Fakten. Ist die mediale Hysterie berechtigt? Sind die Grenzwerte sinnvoll und die Bürger wirklich in Gefahr? Wer sich mit dem Thema Grenzwerte bei der Luftreinhaltung intensiver beschäftigt, kommt ganz schnell ins Grübeln.

An erster Stelle steht die bislang öffentlich nicht gestellte Frage: Wieso gibt es eine akute Gefährdung der Bevölkerung durch einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid im Freien, wenn am Arbeitsplatz für Beschäftigte in geschlossenen Räumen viel höhere Werte völlig unbedenklich sind?

Das ist kein Fake! Höchst offiziell sind am deutschen Arbeitsplatz für Beschäftigte laut Bundesgesundheitsblatt 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft als „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ (MAK) erlaubt. Also gut 20 Mal so hoch wie für Stickstoffdioxid auf Straßen – und zwar acht Stunden täglich und 40 in der Woche.

Bildquelle: BILD

Dagegen liegt der Grenzwert für NO2 bei den 246 Verkehrsmessstationen im Freien bei nur einem Zwanzigstel des MAK-Wertes. Und diese Vorgabe soll jetzt Diesel-Autos mit Fahrverboten treffen? Absurd. Und eine berechtigte Frage, warum über diese Fakten nicht öffentlich diskutiert wird. Es bleibt der Verdacht, dass es gar nicht um die Umwelt geht, sondern ein Ansatz gesucht wird, den Individualverkehr nachhaltig einzuschränken.

In der Tat gibt es präzise Angaben für die NO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen: 71 Prozent stammen aus PKW, davon 67 Prozent aus Dieselmotoren. Doch muss wirklich der Bevölkerungsschutz ausgerufen werden, sobald der geringe Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten wird? Wissenschaftler hegen an den Werten große Zweifel.

Ein führender Toxikologe wie Professor Helmut Greim von der Technischen Universität München bestreitet sogar die wissenschaftliche Basis der festgelegten Grenzwerte von 40 µg NOim Freien. Greim war von 1992 bis 2007 Vorsitzender der MAK-Kommission, die Luftwerte am Arbeitsplatz bewertet. Aus Sicht des erfahrenen Giftkundlers hätten Epidemiologen der Weltgesundheitsorganisation WHO diese niedrigen Werte nur errechnet und festgelegt. Aber diese seien nicht plausibel. Das habe er als Experte bei der Bundestagsanhörung bereits am 8. September 2016 deutlich gesagt.

„Die in der Umwelt, auch an dicht befahrenen Straßen gemessenen NO2-Konzentrationen sind erheblich niedriger als die Arbeitsplatzgrenzwerte,“ argumentiert Greim. Es sei daher nicht plausibel, dass Überschreitungen der Grenzwerte im Freien automatisch mit Gesundheitsschäden verbunden sind. 

Demnach scheint eine Belastung von 40 µg NO2 im Freien völlig unbedenklich, solange der Arbeitnehmer bei der Innenluft dem 20fach höheren Grenzwert (950 µg) ausgesetzt sein darf. Denn wer hält sich schon lange Zeit direkt am Straßenrand, direkt an einer Messstation auf, wo ein Zwanzigstel der Innenraumnorm als Grenzwert festgelegt wurde?

Aus toxikologischer Sicht, so Greim, würden die aktuell festgestellten Überschreitungen nicht zu Gesundheitsschäden führen. Zudem wollen Seuchenkundler künftig den Grenzwert sogar auf 20 Mikrogramm runter schrauben. „Das ist ein Schmarrn!“, meint Greim. „Epidemiologen errechnen ihre Werte, wir Toxikologen messen sie und setzen danach Grenzwerte fest“, erklärt der Giftkundler.

Grenzwertlüge schürt Dieselpanik

Laut Umweltbundesamt sei die NO2-Gesamtbelastung zwischen 1990 und 2014 von 3 Millionen Tonnen auf ungefähr 1,3 Millionen Tonnen um nahezu 60 Prozent zurückgegangen, betont Greim in seiner Stellungnahme für den Bundestag. Insgesamt sei also die Stickstoffdioxid-Belastung deutscher Städte in den letzten 25 Jahren deutlich gesunken. Nur an einzelnen Messstellen direkt an Straßen würden sie gelegentlich überschritten. Für Passanten entstehe anders als am Arbeitsplatz mit erlaubten 950 Mikrogramm nur eine Kurzeitbelastung.

Schon für die Bewohner in den angrenzenden Häusern seien die Werte wieder niedriger. Obendrein halten sich Stadtbewohner laut Toxikologen Greim zu mehr als 70 Prozent des Tages in Innenräumen auf. Eine internationale Untersuchung fand 2015 zudem heraus, dass entlang der Berliner Stadtautobahn - mit der zum Teil höchsten Verkehrsdichte Deutschlands - die stärkste Belastung im Jahresmittel bei über 60 µg lag. Betroffen davon seien aber nur 0,02 Prozent der Bevölkerung einer Millionenstadt.



Langzeitstudie ohne negative Befunde

Darüber hinaus bewies eine groß angelegte Langzeitstudie durch das Health Effect Institute, Boston (HEI 2015) an Ratten durch Inhalation von Dieselabgasen eines EURO 5 Motors mit Partikelfilter, dass Auswirkungen auf die Lunge durch Partikel nicht nachweisbar waren. Leichte Reizungen der Atemwege traten erst bei einer NO2-Konzentration von etwa 8000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf. Sogar Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg, die den Emissionen eines EURO 5 Dieselmotors entsprechen, hätten keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst. 

Dementsprechend sei der in Deutschland gültige Grenzwert von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Arbeitsplätze aus Ergebnissen von Tierversuchen, Untersuchungen an exponierten Personen wie auch gesammelten Informationen abgeleitet worden und gut begründet. In der Schweiz, in Österreich, der Europäischen Kommission und den USA gelten ähnliche Werte.


Öffentliche Schwarz-Weiß-Malerei

Daher mahnt auch der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie Matthias Wissmann zur Vernunft. „Die Schwarz-Weiß-Malerei, die sich in Teilen von Öffentlichkeit und Politik derzeit findet, ist eher ein Zerrbild als Abbild“, kritisiert der Automann die Dieselhysterie. Mit welchen Methoden dabei gearbeitet wird, musste Toxikologe und Grenzwertkritiker Greim nach seiner Anhörung selbst erleben. In einer Kurzfassung des Bundestages steht heute noch: Er zweifele nicht an den festgelegten Grenzwerten – das Gegenteil ist der Fall!

Greim steht damit nicht allein: Für den Diplom-Mathematiker Arnold Vaatz ist die Beschwörung der festgelegten Grenzwerte das „Symptom einer rein ideologischen Betrachtungsweise“. Der frühere sächsische Umweltminister und heutige Unionsfraktionsvize im Bundestag beklagt, Politik und Verbände seien nicht mehr bereit „große und kleine Risiken zu unterscheiden“. Im Gegenteil: „Sie werden systematisch durch Feindbilder ersetzt.“

Stickstoffdioxid-Alarm in Deutschland...

...und was macht Europa? Das deutsche Messstellennetz ist dicht gewebt. Es werden fast flächendeckend Werte erhoben, die 1990 in der Breite kaum messbar waren. Unsere Nachbarn hingegen scheinen an Messungen nicht so brennend interessiert. Schlägt man einmal die gültige EU-Karte für Luftreinhaltung von EMEP (European Monitoring and Evaluation Programme) auf, kommt der Betrachter beim Studium der Netze oder besser der Löcher bei unseren Nachbarn aus dem Staunen nicht mehr raus. Klickt man bei Status „All“ die Länder durch, steht Deutschland mit 51 Stationen einsam an der Spitze.


„In Deutschland wird’s gemacht, in Italien wird gelacht“

Flächenländer mit großen Städten wie Frankreich (28), Spanien (25) oder Finnland (25) besitzen oft nur halb soviel EMEP-Stationen. Griechenland (5), Polen (7) und Rumänien (8) liegen hier gar nur im einstelligen Bereich. Lediglich Großbritannien (49) und Schweden (31) nähern sich deutschem Niveau mit etwas mehr Messstationen. 

Dieselanteil am Fahrzeugbestand EU-Kern (Januar - Mai 2017)

Italien 56,1 Prozent
Spanien 50,5 Prozent
Frankreich 47,6 Prozent
Großbritannien 44 Prozent
Deutschland 41,9 Prozent

Aber auch bei der Aufstellung setzen die Deutschen auf ganz andere Maßstäbe: In der Metropole Berlin steht der Feinstaubmess-Container in der Frankfurter Allee 86b ganz nahe an der dreispurigen Magistrale. Andere Länder bevorzugen, wenn sie überhaupt einen Messpunkt aufstellen, lockere Distanz.

„So strenge Umweltzonen wie in Deutschland gibt es in Europa nicht“, sagt ein Brüsseler Verkehrsexperte. Das rigorose Umweltzonensystem gebe es eben nur in Deutschland. Bereits der frühere Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte dafür eine Erklärung: „In Brüssel wird’s erdacht, in Deutschland wird’s gemacht, in Italien wird gelacht!“

Donnerstag, 20. Juli 2017

Heer, Stahl und Sturm kämpfen für Zschäpe bis zur letzten Patrone...

von Thomas Heck...


Der Prozeß gegen Beate Zschäpe und die NSU liegt in den letzten Zügen. Im 4. Jahr der Prozeßführung. In diesen 4 Jahren ist viel passiert. Die Augen der Republik lasten auf diesem Prozeß, der ein unwürdiges Versagen des Staates beenden und Gerechtigkeit wiederherstellen soll. Bleibt abzuwarten, ob er das zu leisten vermag. Zwischendurch gibt es ja einen Franco A., wo immer noch nicht geklärt ist, ob und wann es zu einem Prozeß, ja überhaupt zu einer Anklage kommen wird.

Doch bis dahin müssen noch beim Zschäpe-Prozeß grundsätzlichen Fragen der Prozessführung geklärt werden. Darf die Verteidigung die Plädoyers in der Schlussphase des NSU-Prozesses mitschneiden oder nicht? Der Streit um diese Frage verzögert zwar den weiteren Ablauf. Das, was dahintersteckt, ist aber bemerkenswert. Viele Prozessbeobachter waren erwartungsfroh in den Tag am Münchener Oberlandesgericht gestartet. Endlich würde mit den Plädoyers die Schlussphase dieses Mammutprozesses eingeläutet. Doch daraus wurde nichts. Insofern kämpfen Heer, Stahl und Sturm, ironischerweise die Anwälte von Zschäpe, für Mandantin bis zur letzten Patrone...

Dahinter steckt ein Streit, der durchaus einen spannenden Kern hat. Die Verteidigung hatte nämlich beantragt, die Plädoyers der Bundesanwaltschaft im Ton mitzuschneiden oder zumindest die schriftliche Version ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten müsse man beim Zuhören alles selbst mitschreiben. Für Angeklagte und Verteidiger sei das bei einem geplanten Plädoyer von etwa 22 Stunden eine schwierige Sache.

Richter Manfred Götzl: Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt.

Bundesanwalt Herbert Diemer: "Jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will."

Ausnahme vom "Mündlichkeitsprinzip"? 

Ein Tonmitschnitt, oder auch ein Wortlautprotokoll in eine Strafverhandlung für rein interne Zwecke - wo liegt das Problem? Aber ganz so einfach ist das nicht. Dazu muss man wissen: In einem Strafverfahren wie dem NSU-Prozess ist es nach der Strafprozessordnung grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Hauptverhandlung mitgeschnitten oder im Wortlaut protokolliert wird. Es gilt traditionell das "Mündlichkeitsprinzip" im Strafverfahren.

Aber so ein Mitschnitt für interne Zwecke ist auch nicht gesetzlich verboten. Das Gericht kann ihn ausnahmsweise zulassen. Das ist in der Praxis noch nicht vorgekommen. Aber ein Ausnahmeprozess ist der NSU-Prozess nun einmal, mit bald 400 Verhandlungstagen und Plädoyers, die mehrere Tage dauern sollen. Die Entscheidung, ob es so eine Ausnahme geben soll, liegt im Ermessen des Vorsitzenden Richters.

Persönlichkeitsrechte und Medienskepsis

Manfred Götzl lehnte den Antrag ab. Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt. Denn ein Mitschnitt für interne Zwecke könne - illegalerweise - an die Öffentlichkeit gelangen, und mit ihm mögliche Versprecher oder ähnliche Dinge.

Die Missbrauchsgefahr, dass einzelne Passagen herausgegriffen und verzerrt zusammengestellt werden könnten, ist auch das zentrale Argument von Bundesanwalt Herbert Diemer. "Wir wissen doch, jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will", sagte er. Auch wenn sich das auf die Situation einer illegalen Verwendung bezieht - deutlicher kann man allgemeine Medienskepsis kaum ausdrücken.

Dabei müssen Medien für ihre Berichte immer einzelne Passagen auswählen, das gehört zum journalistischen Handwerk. Aber sie verfälschen damit nicht automatisch. Wenn Medien falsch gewichten, wäre das ein journalistisches Problem, aber kein Problem des Mitschnitts. Doch das ist eine andere Baustelle.

Bundesanwaltschaft bringt Verteidigung auf die Palme

Richter Götzl ergänzte noch: Eine eigene Mitschrift anzufertigen, gehöre zum Berufsbild des "forensisch arbeitenden" (also vor Gericht tätigen) Juristen. Frei übersetzt: Liebe Verteidiger, ordentlich mitzuschreiben, ist halt Ihr Job. Rumms, das saß, und brachte die Verteidigung richtig auf die Palme.



Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer, Anja Sturm (v.r.n.l.)

Sie hielt dagegen: Auf Persönlichkeitsrechte könnten sich die Bundesanwälte in amtlicher Funktion nicht berufen. Und überhaupt: Nicht nur die Verteidiger müssten dem Plädoyer folgen können, sondern auch die Angeklagten selbst. Verhärtete Fronten am Nachmittag im Gerichtssaal: Ob man nicht doch zumindest den schriftlich verfassten Vortrag austeilen könne? Dieser "Kompromiss" wurde immer wieder in den Raum gestellt.

Das Gericht wird erneut beraten und kommenden Dienstag weitermachen. Wie schnell sich der Streit lösen lässt, ob und wann genau die Plädoyers kommende Woche starten, ist noch offen.

Wer aber sind die Anwälte von Beate Zschäpe? Darüber schrieb der Spiegel schon 2013:
















Wolfgang Heer ist keiner der Juristen, die sich in Rage reden, wenn sie über ihre Fälle plaudern. Der Kölner spricht zumeist beherrscht und leise mit leichtem rheinischen Zungenschlag. Verlieren kann er sich allenfalls in Feinheiten der Strafprozessordnung. Ein Anwalt, wie sie in den Terroristenprozessen der Siebziger eine Rolle gespielt haben, als es neben juristischen Fragen auch um solche der Weltanschauung ging, ist er keinesfalls. Gefragt, warum er Beate Zschäpe vertrete, sagt Heer: "Weil das mein Beruf ist."


Das ist ein bisschen tiefgestapelt, denn natürlich reizt den 39-Jährigen auch und vielleicht sogar vor allem die fachliche Herausforderung. Heer wird sich als Pflichtverteidiger - aller Voraussicht nach gemeinsam mit seinem Koblenzer Kollegen Wolfgang Stahl und der Berliner Rechtsanwältin Anja Sturm - auch vor Gericht für die derzeit prominenteste Angeklagte der Republik einsetzen: Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe unter anderem die Mitgliedschaft in der Terrortruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" sowie zehnfachen Mord, versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung vor. 

"Die Vorwürfe halte ich für gewagt", so Stahl. 

Außerdem stören sich die Rechtsanwälte derzeit vor allem an der Informationspolitik der Ankläger: "Es ist skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung, dass der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informiert, die nicht förmlich zugestellt wurde und der Verteidigung demzufolge nicht bekannt ist", so Heer. 

"Die Unschuldsvermutung bekommt nicht besonders viel Raum"

Generalbundesanwalt Harald Range hatte am Donnerstag in einer Erklärung vor Journalisten den Inhalt der Anklage gegen Zschäpe öffentlich gemacht. Dies hatte er mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet sowie damit, dass die Angeschuldigte vor "Fehlspekulationen über den Anklageinhalt" geschützt werden solle. "In der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft", kritisiert nun wiederum Verteidiger Stahl, "bekommt die Unschuldsvermutung nicht gerade besonders viel Raum. Ich halte das für schwer erträglich." 

Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München den Eingang der etwa 500 Seiten starken Anklageschrift und der mehr als tausend Ordner Ermittlungsakten, woraufhin die Bundesanwaltschaft eine Pressekonferenz einberief. Dass erst das zuständige Gericht die Unterlagen an alle Verfahrensbeteiligten weiterleitet, in diesem Fall an Dutzende Anwälte der fünf Angeklagten und zahlreichen Nebenkläger, ist nicht unüblich. 

Die Anklage gegen Zschäpe stuft die 37-Jährige als "Mittäterin" ein. Sie sei genauso für die terroristischen Verbrechen des NSU verantwortlich wie ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge "letztlich unmittelbar ausführten", so Range. Den Vorwurf begründet die Bundesanwaltschaft mit einer "wertenden Betrachtung" der Gesamtumstände. Zschäpe habe die unverzichtbare Aufgabe gehabt, dem Dasein der terroristischen Vereinigung "den Anschein von Normalität und Legalität" zu geben. Sie habe ihren Nachbarn und Bekannten die häufige Abwesenheit von Böhnhardt und Mundlos "unverfänglich" erklärt - während diese mögliche Anschlagsziele ausgespäht und die Morde begangen hätten. 

Heer, Stahl, Sturm - die drei Anwälte von Beate Zschäpe sind allesamt um die 40 Jahre alt und erfahrene Strafverteidiger. Sie vertraten bisher Mörder, Mafiosi und Milieugrößen, Islamisten, Betrüger und korrupte Manager. Dabei haben die Juristen viel gesehen und einiges erlebt, gleichwohl gehören sie noch nicht zu den ganz prominenten Namen ihrer Zunft. Auch das mag ein Grund sein, weshalb sie sich das Mammutverfahren antun werden. Zudem ist die Bezahlung nicht ganz schlecht, bis zu tausend Euro pro Verhandlungstag kann ein auswärtiger Pflichtverteidiger vor einem Oberlandesgericht aufrufen. 

"Das ist ein historisches Verfahren"

Doch man darf den drei Juristen schon glauben, wenn sie auf die Frage nach ihrer Motivation, das Mandat zu übernehmen, nicht mit finanziellen Interessen, sondern sehr spontan und einhellig mit einem sportlichen Gedanken antworten: "Das ist ein historisches Verfahren", so Anwältin Sturm, "daran mitwirken zu können ist ungemein spannend." Und Verteidiger Stahl sagt: "Man hat selten die Chance, Teil eines solchen Prozesses zu sein." 

Die politischen Ansichten ihrer Mandantin teilen die Verteidiger allesamt nicht, sie sind keine Szeneanwälte - auch wenn die "Titanic" aufgrund der drei Nachnamen spottete, die Ankläger in diesem Verfahren müssten dann folgerichtig "Friedrich Schutz und Claudia Staffel" heißen. 

"Ich möchte dazu beitragen", sagt Anja Sturm, "dass der Angriff auf unsere demokratische Grundordnung mit einem besonderen Maß an Rechtsstaatlichkeit beantwortet wird. Ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten." Die drei Juristen reklamieren professionelle Distanz für sich. "Ich gehe absolut nüchtern an diese Sache heran. Meine private Meinung dazu ist vollkommen irrelevant", so Wolfgang Heer. 

Man darf gespannt sein, wie die Strategie des Verteidigertrios ausfallen wird. Heer und Stahl können vor Gericht durchaus bissig werden. Zudem haben die Anwälte mit der Aussage ihrer Mandantin noch einen großen Trumpf in der Hinterhand. Bislang schweigt Beate Zschäpe, die Frage ist nur: Wie lange noch?

Mittwoch, 19. Juli 2017

Wahlversprechen der CDU schon am Tage nach der Wahl obsolet

von Thomas Heck...

Wahlversprechen der CDU haben eine geringe Halbwertszeit, egal, ob auf Bundes- oder Landesebene. So hatte die CDU in NRW eigentlich eine Stärkung der Polizei versprochen, was angesichts der Sicherheitslage nicht nur in diesem Bundesland, dringend nötig gewesen wäre. Nun kommt es ganz anders als man denkt. Und die, die überhaupt noch CDU wählen, mögen sich daran erinnern, wenn ihnen wieder mal Wahlversprechen gemacht werden, die nicht gehalten werden.

NRW-Wahlplakat der CDU

Die Bürger in NRW müssen sich vielerorts auf weniger Polizeipräsenz einstellen. Obwohl die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag „mehr Polizei auf der Straße“ ankündigt, gehen von einem aktuellen Erlass des Innenministeriums andere Signale aus. In einem Entwurf des Erlasses steht, dass in diesem Jahr 29 Polizeibehörden weniger Polizisten zur Verfügung haben sollen als 2016. 18 Behörden erhalten mehr Beamte.


Zu den Verlierern gehören Bochum mit einem Minus von 17 Planstellen, Recklinghausen (20) und Oberhausen (9). Gewinner sind Essen (plus 27) und Dortmund (plus 19).

„Die meisten Polizeibehörden im Land werden trotz der versprochenen Mehreinstellungen in den nächsten drei Jahren mit weniger Beamten auskommen müssen“, ärgert sich Arnold Plickert, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Aus seiner Sicht besonders ärgerlich: Ausgerechnet beim Wachdienst und bei der Kriminalitätsbekämpfung sind offenbar ab September rund 150 Stellen weniger eingeplant. Von „mehr Polizei auf der Straße“ könne also keine Rede sein.

Essen und Bochum müssen warten

Probleme gibt es auch bei den Einsatzhundertschaften. Essen und Bochum müssen ein Jahr länger auf zugesagte zusätzliche Einsatzzüge der Bereitschaftspolizei warten. Essens OB Thomas Kufen (CDU) hatte aus Enttäuschung eine Erklärung des Innenministeriums eingefordert. Dort hieß es gestern, die Polizei im Land hätte weniger Personal zur Verfügung gehabt, wären die Hundertschaften jetzt eingerichtet worden.

Die GdP forderte die Landesregierung auf, die angekündigten 500 zusätzlichen Verwaltungsassistenten der Polizei bereits dieses Jahr einzustellen, um Lücken stopfen zu können. Diese Tarifbeschäftigten, die den Beamten Verwaltungsarbeit abnehmen sollen, müssten vor allem in ländliche Wachen entsandt werden. Bisher plant das Land nur die Einstellung von 100 der 500 Assistenten im laufenden Jahr.

Das Innenministerium verteidigt den Erlass

Das Innenministerium verteidigte den Erlass. Mit der Einstellung der 100 Verwaltungsassistenten müssten „42 der 47 Kreispolizeibehörden im Land keine Einbußen beim Personal hinnehmen“. Zum Teil könnten sie sogar über mehr Personal verfügen. Die GdP konterte: „Bis diese Assistenten arbeitsfähig sind, vergehen bis zu neun Monate.“

Grünen-Fraktionschefin Monika Düker warf CDU und FDP „unseriöse Wahlversprechen“ vor. Wider besseren Wissens seien den Menschen mehr Sicherheit und mehr Beamte sofort zugesagt worden. hier spricht die richtige Partei...

Dienstag, 18. Juli 2017

Aus Ahmed Abdelnabi wird Fritze Müller...

von Thomas Heck...

In Deutschland gibt es viele anerkannte Gründe, seinen Nachnamen ändern zu lassen. Zum Beispiel ein Umlaut oder ein „ß“ im Namen kann ausreichen, oder wenn dieser schlicht zu lang ist. Laut Gesetz genügt es, wenn der Namensträger, durch orthografische Probleme “im Ausland nicht nur unwesentlich behindert ist“. Auch nach der Scheidung kann Mann oder Frau den Nachnamen wieder in seinen Geburtsnamen ändern, um auch die letzte Erinnerung an die verkorkste Ehe zu tilgen und, vermutlich der Hauptgrund, dem oder der Ex nochmals einen einzuschenken. Nun will auch der illegale Migrant den letzten Makel seiner Herkunft verschleiern.


Ist die Namensänderung also ein Klacks? Nein! Wer als Zuwanderer oder als Kind von Migranten in Deutschland lebt, hat nicht automatisch das Anrecht auf einen deutschen Namen. Obwohl ein ausländisch klingender Name für Familien mit Diskriminierung und Benachteiligung im Alltag einhergehen kann, scheitern viele von ihnen mit ihren Anträgen auf Änderung des Namens vor den Verwaltungsgerichten. Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz hält das für einen Fehler. Für den sind Juden aber auch allesamt Brunnenvegifter, doch das ist eine andere Baustelle. 

„Der Wunsch einen deutschen Namen anzunehmen, ist ein sehr massiver Beleg dafür, dass man sich als Deutscher fühlt und als Deutscher gesehen werden möchte. Im Sinne der Integration ist das ja durchaus wünschenswert. Es macht einfach keinen Sinn, das zu verbieten“, sagt er. 

„Ignorante Rechtsprechung“ 

Auf seiner Facebook-Seite hatte der langjährige Bundestagsabgeordnete (1994 bis 2013) seinen Unmut über die „ignorante Rechtsprechung“ in Deutschland bekundet. In den USA beispielsweise wimmle es von anglisierten deutschen Namen, mahnt Polenz: „Von Smith bis Steinway, von Miller bis Schwartz.“ Sogar einen Trump gibt es. 

„Im Alltag sehen wir leider oft, dass eine Einbürgerung oder ein deutscher Pass nicht ausreichen, um als Deutscher angesehen zu werden“, begründet er seine Haltung. Das zeige sich beispielsweise bei Bewerbungen. Es könne vorkommen, dass Menschen wegen ihres Namens Nachteile haben und am Ende womöglich deswegen einen Job nicht bekommen. Die Möglichkeit eines Namenswechsels würde solch einer Diskriminierung vorbeugen, glaubt Polenz. 

Kinder werden in Schublade gesteckt 

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, sieht das ähnlich. Er forderte schon im vergangenen Jahr, dass Verwaltungen und Gerichte eine Namensänderung zulassen müssten, „wenn fremd klingende Namen eine Integration in das wirtschaftliche und soziale Leben hierzulande erschweren.“ 

Er verwies dabei auf einen Fall, in dem das Verwaltungsgericht Braunschweig einer deutsch-türkischen Familie verboten hatte, den Nachnamen zu ändern. Die Eltern hatten darüber geklagt, dass ihre Kinder schon im Kindergarten in die Schublade „bildungsferner Migranten“ gesteckt und auf Türkisch angeredet würden – eine Sprache, von der sie kein Wort verstanden. 

Ist eine Gesetzesänderung nötig? 

Das Gericht beharrte jedoch auf dem Grundsatz der „Namenskontinuität“, wie Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erläuterte. Demnach bestehe „ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens, um soziale Orientierung und sicherheitspolitische Identifizierung zu ermöglichen.“ 

Ruprecht Polenz sieht die Politik hier in der Pflicht. „Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass andere Länder das anders handhaben. Dort wird mit dem Thema sensibler umgegangen. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber auch hierzulande im Gesetz deutlich macht, dass es diese Möglichkeit gibt“, so der CDU-Politiker.




Fritze Müller aus Hamburg, St.Pauli...

Selbst wenn die Probleme mit dem Namen behoben sind, bleibt noch das Problem der Sprachkenntnisse, ggf. werden die Anforderungen gesenkt, wie das Interview von Spiegel Online mit dem Integrationsexperten Caner Aver belegt:

SPIEGEL ONLINE: Jeder fünfte Student an deutschen Hochschulen hat einen Migrationshintergrund. Allerdings bricht fast die Hälfte ihr Bachelorstudium wieder ab. Warum tun sich viele an den Unis so schwer?

Aver: Jugendliche aus Einwandererfamilien sind häufig doppelt benachteiligt. Manche haben durch ihren Migrationshintergrund Sprachschwierigkeiten, häufig kommen sie auch noch aus bildungsfernen und prekären Verhältnissen. Nur 30 Prozent der türkischstämmigen Abiturienten haben Eltern mit einem hohen Bildungsniveau. Ihnen fehlen die Vorbilder. Manche schaffen mit Mühe und Not das Abitur, das Studium überfordert sie.

SPIEGEL ONLINE: Bieten die Universitäten nicht zahlreiche Tutorien oder Beratungsstunden an?

Aver: Es mangelt an Projekten, die bewusst und strukturell auf die Sprach- und Schreibschwierigkeiten zielen, etwa wenn es darum geht, eine gute Hausarbeit zu verfassen. Es gibt durchaus auch Herkunftsdeutsche, die sich mehr Unterstützung in diesem Bereich wünschen. Angebote, die Studieninteressierte auf die Universität vorbereiten, müssten bereits in der Oberstufe ansetzen. Wer aus einer Arbeiterfamilie kommt, hat nicht die Chance, einfach mal zu Hause jemanden zu fragen. Hinzu kommt, dass viele Studierende mit Migrationshintergrund nebenbei jobben müssen.

SPIEGEL ONLINE: Der Bafög-Höchstsatz liegt immerhin bei 735 Euro. Reicht das nicht?

Aver: Das Problem ist, dass die Lebenswege oftmals nicht geradlinig verlaufen. Wer sein Studium aber nicht in der Regelzeit schafft, kann schnell Schwierigkeiten mit der Finanzierung bekommen, wenn ihn die Familie nicht unterstützen kann. Damit beschäftigt sich unter anderem auch unsere aktuelle Studie zur Bildungsbeteiligung von Migranten, die das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium gefördert hat.

SPIEGEL ONLINE: Wie lautet ihre Empfehlung an dieser Stelle?

Aver: Eine flexiblere Handhabung der Bafög-Laufzeiten und die kostenlose Bereitstellung von Lehrmaterial würde die finanzielle Situation der Studierenden sicherlich erleichtern.

SPIEGEL ONLINE: Sie selbst haben einen türkischen Hintergrund. Hatten sie mit ähnlichen Schwierigkeiten an der Universität zu kämpfen?

Aver: An der Hochschule bin ich gut zurechtgekommen. Bei mir war eher die Schulzeit eine Herausforderung.

SPIEGEL ONLINE: Inwiefern?

Aver: Meine Lehrer wollten mir nur eine Hauptschulempfehlung geben. Meine Eltern haben dann radebrechend durchgesetzt, dass ich auf die Realschule durfte. Das war ihnen sehr wichtig. Das ist übrigens typisch für viele Einwandererfamilien. Vor allem die Mütter wünschen sich einen Bildungsaufstieg durch ein Studium für ihre Kinder. Meine Eltern sind 1970 als Textilarbeiter nach Deutschland gekommen. Ich weiß noch genau, wie mein Vater immer zu mir gesagt hat: "Wenn du im Job später als Herr Aver angesprochen werden willst, dann musst du es an die Hochschule schaffen." Die Türken waren in der Fabrik ja immer nur der Mehmet oder Ali. Leider bin ich in der Realschule dann erst mal sitzengeblieben.

SPIEGEL ONLINE: Wie ist Ihnen am Ende trotzdem noch der Sprung an die Universität gelungen?

Aver: Meine Eltern haben mich zur Deutsch-Nachhilfe geschickt, das hat am Ende den Unterschied gemacht. Arbeiten wie sie in der Fabrik wollte ich nie. Ich war der Erste, in der Familie, der es an die Uni geschafft hat. Heute studieren auch mein Neffe und meine Nichte aus der dritten Generation.

Nehmt dem kleinen Arschloch sein Auto weg

von Thomas Heck...

Die Fälle sind berüchtigt. Junge Männer, die keinen Job haben, aber teure Sportwagen. Im besten Falle bringen die sich bei illegalen Autorennen gegenseitig um, im schlimmsten Falle arglose Fußgänger. Andere beziehen Sozialhilfe - und tragen goldene Uhren. Das Geld dazu stammt oft aus Verbrechen. Das will die Stadt Berlin nicht mehr hinnehmen.


Die Berliner Justiz will ihre Anstrengungen verstärken, Geld und Vermögen von Verbrechern und kriminellen Organisationen zu beschlagnahmen. Das Bundesgesetz trat am 1. Juli in Kraft. Die Berliner Senatsjustizverwaltung teilte nun mit, dass Staatsanwälte und Richter zu den neuen Möglichkeiten geschult worden. Neue Stellen bei der Justiz sollen ein härteres Vorgehen gegen Kriminelle unterstützen. Sofern diese nicht der Korruption anheim gefallen sind oder bereits auf der Lohnliste derselbigen stehen, denn die Lohntüte des Justizbediensteten ist nicht sehr prall gefüllt. Vielleicht eine Erklärung für merkwürdige Urteile? Oder ist es einfach nackte Angst?

Anders als früher, kann der Staat durch die jetzt in Kraft getretene Reform die Erträge sämtlicher Straftaten beschlagnahmen. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Geld aus kriminellen Handlungen stammt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat nicht nachzuweisen ist. Es fehlt nur der Wille.

Mit ähnlichen Gesetzen kämpft die Justiz in Italien schon länger gegen die Mafia. Auch in Deutschland gibt es kriminelle Banden und Clans, deren Mitglieder offiziell keine Arbeit haben, aber Häuser, Wohnungen, Luxusautos oder andere Wertgegenstände besitzen. Bisher war es für Polizei und Justiz schwierig, an dieses Vermögen zu kommen, weil nachgewiesen musste, dass das Geld dafür aus Verbrechen stammte. Nach dem geänderten Gesetz müssen nun die Kriminellen in bestimmten Fällen belegen, dass sie legal an ihren Besitz kamen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Staat endlich mal die notwendige Härte zeigt und Ahmed und Mehmet künftig ihre dicken Protzschlitten stehen lassen müssen, um ihre Goldkettchen in der U-Bahn feilzubieten.