Freitag, 2. Dezember 2016

Die verschleierte Einwanderung

von Mario Schultz...

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet monatlich ausführlich in der Asylgeschäftsstatistik über die Entwicklung in diesem Gebiet. Die Zahlen zu neu ankommenden Flüchtlingen (als Ersterfassung im EASY-System), neu gestellten Asylanträgen oder zu noch offenen, nicht entschiedenen Anträgen kann der geneigte Leser dort finden.
Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei den monatlichen Darstellungen des BAMF allerdings: Informationen zur Höhe des Familiennachzuges. In einer Meldung vom 08. Juni 2016 hat das BAMF einmalig eine Einschätzung veröffentlicht. Auf Basis der Asylentscheidungen von Januar bis September 2015 schätzt das BAMF, dass pro syrischem Flüchtling 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachfolgen werden. Seitdem werden hierzu keine Zahlen mehr bekanntgegeben.
Für mich war dies ein Grund, mal direkt beim BAMF nachzufragen. Zunächst aber noch ein paar allgemeine Informationen zum Familiennachzug:
Schutzberechtigte, denen der Flüchtlingsschutz oder eine Asylberechtigung zuerkannt werden, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von drei Monaten beim Auswärtigen Amt gestellt werden (bei der für den Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung). Der Vorteil des privilegierten Familiennachzuges für den Antragsteller: er muss keinen Nachweis über ausreichenden Lebensunterhalt sowie Wohnraum nachweisen.
Die Umsetzung des Asylpaketes II zum 17. März 2016 hat dafür gesorgt, dass als subsidiär schutzberechtigt eingestufte Personen bis zum 16. März 2018, also in einer Übergangsfrist von zwei Jahren, keinen Anspruch auf den o.g. privilegierten Familiennachzug haben. Ab dem 17. März 2018 gilt dann auch die Frist von drei Monaten für die Beantragung. Wenn man sich die aktuellen Entscheidungen des BAMF ansieht, dann baut sich hier eine enorme Zahl an Personen auf, die alle im zweiten Quartal 2018 einen Antrag auf eben diesen Familiennachzug stellen, und dann ebenfalls nach Deutschland kommen werden. Vorteil für unsere Politiker: natürlich nach der Bundestagswahl 2017.
Aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag im Juli 2016 geht hervor, dass in den letzten drei Jahren zehn Baumaßnahmen beantragt, genehmigt und umgesetzt wurden, um der Erhöhung der personellen Kapazitäten der Visastellen in den Anrainerstatten Syriens gerecht zu werden. Zum Ausbau sowie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Visastellen im Ausland wurden in den vergangen fünf Jahren immerhin 27,5 Mio. Euro ausgegeben.
Nun aber zu meiner Anfrage an das BAMF im September 2016, die folgendermaßen beantwortet wurde:
„Personen, die im Wege des Familiennachzuges nach Deutschland kommen, durchlaufen kein Asylverfahren und werden auch nicht über EASY erfasst. Für Zahlen zum Familiennachzug müssten Sie bitte beim Auswärtigen Amt oder den Landesregierungen nachfragen.“
OK. Das BAMF ist hierfür also nicht zuständig. Dann versuche ich es mal mit den beiden anderen möglichen Informationsquellen.
Im nächsten Schritt also eine Anfrage an das Auswärtige Amt richten (Oktober 2016). Hier die Antwort aus Berlin:
„Das BAMF hat bereits ein Einschätzung über die Höhe des Familiennachzuges herausgegeben [Anmerkung des Autors: siehe oben]. Eine statistische Erfassung des Familiennachzuges zu anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten durch das Auswärtige Amt erfolgt nicht … Nach abgeschlossenem Visumsverfahren und Einreise nach Deutschland wird dem nachziehenden Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Ein Asylantrag muss daher nicht gestellt werden. Der Familiennachzug stellt somit keinen Flüchtlingszuzug dar.“
Jetzt wird es langsam interessant. Ich möchte dies an zwei einfachen Szenarien verdeutlichen.
Szenario 1:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien macht sich nach Deutschland auf den Weg und stellt hier einen Antrag auf Asyl. Diesem wird sicherlich stattgegeben. Als Ergebnis sind vier Personen nach Deutschland gekommen, werden hier versorgt – und tauchen als vier syrische Flüchtlinge in der Statistik des BAMF auf.
Szenario 2:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien entscheidet, dass sich nur der Vater auf den Weg nach Deutschland macht. Sein Asylantrag wird anerkannt und die Familie stellt innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf privilegierten Familiennachzug. Einige Wochen später kommen die drei übrigen Personen ebenfalls in Deutschland an. Ergebnis: Vier Personen sind nach Deutschland gekommen und werden hier versorgt – in der Statistik taucht aber nur eine Person als Flüchtling auf.
Und nun denken wir kurz an die Diskussion über die von der CSU geforderte Obergrenze in Höhe von 200.000 Personen pro Jahr. Volker Kauder soll gesagt haben, dies sei ja eh nicht relevant, weil bereits jetzt schon weniger als diese Anzahl Flüchtlinge nach Deutschland kommt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Aber halt, da war ja noch eine dritte Möglichkeit: die Länderparlamente. Also kurz mal im Internet nach kleinen Anfragen zu diesem Themenkomplex gesucht.
Bund (Antwort auf kleine Anfrage 18/7200, Januar 2016):
„Aus dem Ausländerzentralregister können dazu keine Zahlen ermittelt werden, da für §29 des Aufenthaltsgesetztes kein separater Speichersachverhalt zur Verfügung steht.“
Sachsen (Antwort auf kleine Anfrage 6/5017):
„Eine Einschätzung zum möglichen Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist nicht möglich. Weder werden im Erstverteilungssystem für Asylsuchende (EASY) personenbezogene Daten vorgehalten, noch werden im Ausländerzentralregister Familienmitglieder, die noch im Ausland leben, systematisch erfasst.“
Baden-Württemberg (Antwort auf die kleine Anfrage 16/524, September 2016):
„Die Ermittlung der Zahl der Ausländer, die … im Wege des Familiennachzuges eingereist sind, würden die Sichtung jeder einzelnen Ausländerakte bei allen Ausländerbehörden im Land erforderlich machen; das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.“
Bayern (Antwort auf kleine Anfrage 17/3031, Oktober 2016):
„Die Zahl der bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visaanträge für Bayern ist der Staatsregierung nicht bekannt und wird auch statistisch nicht erfasst. Es kann daher auch nicht angegeben werden, wie viele sich davon auf die Einreise im Familiennachzug … beziehen“.
Rheinland-Pfalz (Antwort auf kleine Anfrage 17/1316, Oktober 2016):
„Für die Beantwortung dieser Frage ist das Auswärtige Amt zuständig, da entsprechende Anträge von den Familienangehörigen bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden müssen.  Nach Auskunft des BAMF als registerführende Stelle des Ausländerzentralregisters kann eine Auswertung dieser Art nicht erfolgen.
Niemand in Deutschland ist offenbar gewillt, die Zahl der Personen, die über den Familiennachzug zu uns kommen, konkret zu ermitteln.
Dann habe ich noch mal einen Blick auf die einzige Informationsquelle geworfen, die zumindest eine Schätzung abgegeben hat: die Mitteilung des BAMF vom 08. Juni 2016. Hier findet sich bereits im hervorgehobenen ersten Teil des Textes diese Aussage:
„Die Einschätzung wurde auf Basis des Ausländerzentralregisters erstellt, da hier der tatsächlich erfolgte Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit differenziert werden kann.“
Keine weiteren Anmerkungen …
Erschienen auf Tichys Einblick

Merkels letztes Aufgebot: Kinder

von Thomas Heck...

Deutsche Diktatoren umgaben sich schon immer gerne mit Kindern. Kinder sind niedlich, sprechen Emotionen an und lassen sich leicht instrumentalisieren. Die Nazis und die SED wussten das.




Nun ein Foto mit Kanzlerin: Eine 9-jährige Schülerin aus Köln hat Angela Merkel am Mittwoch auf der Bühne die Hand geschüttelt. In einer Fragerunde bei einer Regionalkonferenz in Münster hatte ihr Vater seine Tochter nach vorne geschoben. "Wenn ein afghanisches Kind der Kanzlerin die Hand schütteln darf, darf dann meine Tochter auch?", fragte Gundolf Siebeke ins Mikrofon. Merkel stand spontan auf, holte das Mädchen auf die Bühne und schüttelte Leonore die Hand. Ihr Vater hatte angespielt auf eine Szene bei einer Regionalkonferenz in Heidelberg. Dort hatte sich der kleine Edris aus Afghanistan bei der Bundeskanzlerin für die Flüchtlingspolitik bedankt und damit für einen rührenden Auftritt gesorgt. Geschichte wiederholt sich.



Grün, heimlich schwul, nun Islamist

von Thomas Heck...

Wer schon mal eine Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen musste, fragt sich, wie das passieren konnte, dass sich ein Islamist beim Verfassungsschutz einschleichen könnte. 
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung „soll“ bedeutet praktisch jedoch ein „muss“, denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. Die nicht erteilte Zustimmung hemmt den Beginn oder – wird sie später zurückgezogen – den Fortgang der Überprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch beantragt werden, auf die Einbeziehung der einzubeziehenden Person zu verzichten. Zusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) werden zusätzlich die von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen befragt, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Eine erneute Sicherheitsüberprüfung erfolgt nach einer abgelaufenen Frist von 5 Jahren.
Zu überprüfende Personen, die aus der DDR stammen und vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, müssen ein Auskunftsersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) über eine eventuelle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR stellen. Bei der Ü2 und Ü3 muss auch die einzubeziehende Person (in der Regel der Lebensgefährte, Lebenspartner oder Ehegatte) diesen Antrag stellen. Der Versand des Antrages erfolgt von der einleitenden Behörde, diese wird auch über das Ergebnis informiert. Dieser Antrag wird auch bei der regelmäßigen Aktualisierung bzw. Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung neu gestellt und an den Bundesbeauftragten übersandt.
In besonderen Fällen, insbesondere beim Aufdecken bestimmter Verdachtsfälle, kann die mitwirkende Behörde weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.


Wie viele Leben passen eigentlich in eine einzelne Existenz? Und wie passen die alle zusammen?


Dies ist die Geschichte von Roque M. aus Tönisvorst, die – wie sie sich nennt – "Apfelstadt am Niederrhein". Es ist die Geschichte eines umtriebigen Biedermanns, der sich offenbar auf den Weg gemacht hatte, ein Brandstifter zu werden. Die Geschichte des Mannes, der heimlich bei Schwulenpornos mitwirkte, zum Islam konvertierte, sich beim Verfassungsschutz bewarb, alle Sicherheitsüberprüfungen bestand und beim Geheimdienst angestellt wurde, um die Islamistenszene zu beobachten. Des Mannes, der kürzlich aufflog, weil er in einem Chat anderen Islamisten angeboten hatte, ihnen Zugang zum Verfassungsschutzamt zu verschaffen, damit sie dort gegen "Ungläubige" vorgehen können.

Es ist eine irre Geschichte. Allerdings lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, was daran irrer ist. Roque M.? Oder die Tatsache, dass dieser Mann sich mehr oder weniger in den Verfassungsschutz einschleichen konnte – was immer dabei sein Ziel war.

Sicher ist nur, dass Roque M. bis vor kurzem ein durch und durch bürgerliches Leben geführt hat. Vordergründig. Gebürtiger Spanier. 51 Jahre alt. Realschule. Abitur am Abendgymnasium nachgemacht. Bei der Volksbank Krefeld bringt er es zum Leiter Elektronische Medien. Nebenbei engagiert er sich politisch – bei den Grünen. Die wählen ihn in Tönisvorst 2008 zum Beisitzer in ihren Vorstand. Im selben Jahr tritt er aber auch schon wieder aus der Partei aus. Daneben ist er Schulpflegschaftsvorsitzender der katholischen Krefelder Marienschule, einer Einrichtung der Ursulinen, die sich "religiöse Erziehung und Bildung" auf die Fahnen geschrieben hat. "Was die Marienschule prägt, ist ihre Seele", schreibt Roque M. in einem Prospekt, in dem um Spenden geworben wird. Als "dominant", einen Menschen, "der sich gerne in Szene setzt" und "richtig gut auftreten kann", beschreibt ihn eine einstige Mutgrüne.

Mit seiner Frau, einer Medizinerin, hat er vier Kinder, die beiden Ältesten sind inzwischen erwachsen. Das dritte Kind ist geistig wie körperlich schwerstbehindert; der Junge ist spastisch gelähmt, kann nicht sehen, nicht laufen, nicht sprechen. Hoffnung auf Besserung: keine. Die Eltern versuchen es mit einer Delphintherapie auf der Karibikinsel Curacao. Den teuren Ausflug kann sich die junge Familie eigentlich nicht leisten – und bringt das Geld mit Hilfe eines Spendenaufrufs zusammen. Roque M. gründet aus Dank selbst eine "Stiftung Delphintherapie". Zu seinem 45. Geburtstag im Mai 2010 veröffentlicht er den Aufruf: "Mein Geburtstagswunsch: Helft mir, behinderten Kindern dauerhaft eine Delphintherapie zu ermöglichen." Das Ziel von 700 Euro übertrifft er rasch.

Ein guter Mensch? Nichts deutet darauf hin, dass Roque M. einmal so abdriften, vom Fördermitglied einer katholischen Schule zum Islamisten werden könnte. Allerdings gab es Anzeichen dafür, dass M. mit seinem Leben nicht zufrieden gewesen sein konnte, dass er trotz – oder wegen – seines schwerbehinderten Kindes noch etwas anderes suchte. Er versuchte sich an einem Literaturverlag, war persönlich haftender Gesellschafter eines Tattoostudios, das ein spanischer Bekannter in Krefeld betreibt. Und er versuchte sich an einem Startup für Unterwäsche. Die Produkte beschrieb er auf einer Internetseite als "German Military Underwear. Strong. Manly. Sexy." Das Logo hat etwas Runen-haftes. 

Christlich, grün, heimlich schwul - plötzlich Islamist


Wer will, kann darin einen Hinweis auf das pikanteste Detail der zweiten unbekannten Seite des Roque M. erkennen. Sein Alias, unter dem Roque M. in islamistische Foren chattete, diente ihm auch als Künstlername in Schwulenpornos, wie die "Washington Post" herausfand.

Es ist eine Geschichte, die man nicht erfinden kann. Christlich, grün, heimlich schwul – und plötzlich Islamist, der nach seiner Verhaftung prahlte: "Allah. Mich habt ihr jetzt, aber der Plan geht weiter." Es ist auch eine Geschichte, die man nicht leicht erklären kann. Noch kann niemand mit Bestimmtheit sagen, ob Roque M. einfach nur abgedreht ist, ein Fall für die Psychiatrie. Oder ob er eine ernsthafte Gefahr dargestellt hat.

Sicher ist nur: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich eine verdammt gute Erklärung einfallen lassen, wie dieser Mann den angeblich so guten Sicherheitscheck bestehen konnte – und wie sie es künftig besser machen wollen.

Die Maut kommt, die Glaubwürdigkeit geht

von Thomas Heck...

Ein bisschen mehr Rückgrat hätten wir von unserer Kanzlerin schon erwartet. Da tritt sie vor der Wahl im Fernsehen vor 17 Millionen Zuschauer und erklärt: "Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben." Es war ein Wahlversprechen ohne jedes Wenn und Aber. Für deutsche Autofahrer werde es keine Mehrbelastung geben. Alles mal wieder eine politische Lüge?

Nein, nein, will uns Regierungssprecher Steffen Seibert jetzt belehren. Man habe den Satz der Kanzlerin aus dem Zusammenhang gerissen. Gesagt habe sie doch klipp und klar, dass sie eine Pkw-Maut ablehne, die den deutschen Autofahrern neue Kosten aufbürde. Aus dem Zusammenhang gerissen? Wir Autofahrer werden schon noch zahlen müssen, garantiert.


Fragt man heute nach der Maut und ob für den deutschen Autofahrer keine neuen Kosten entstehen, müsste nach dem Radio Eriwan Grundsatz verfahren werden. Im Prinzip ja, aber...


Die Einigung bei der Pkw-Maut steht kurz bevor: Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich nach zähen, teilweise mit Härte geführten jahrelangen Verhandlungen auf ein gemeinsames Pkw-Maut-Konzept geeinigt, das am Donnerstagabend in Brüssel vorgestellt werden soll.

Das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die bisherige „Infrastrukturabgabe“ von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) könne im „März oder April auf Eis gelegt werden“, hieß es in Brüssel. Die Kommissionsbehörde will damit noch so lange warten, bis die Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.



Der Kompromiss umfasst zwei zentrale Punkte. Erstens soll es eine Kurzzeitvignette für zehn Tage zum Preis ab 2,50 Euro statt wie ursprünglich geplant fünf Euro geben. Damit hätte Deutschland dann die günstigste Kurzzeitvignette in ganz Europa. Toll. 

Zweitens soll sich die Senkung der Kfz-Steuer nicht „eins zu eins“ an der Höhe von deutschen Autofahrern abgeführten Mautgebühren orientieren sondern im Wesentlichen am Schadstoffausstoß. Aha. Damit ist die Katze aus dem Sack und das Instrument geschaffen worden, auch nachträglich dem Autofahrer Kosten aufzubürden.

Je weniger das Auto die Umwelt belastet, desto mehr wird der Halter entlastet. Rein formal ist die Kfz-Steuersenkung dann keine Kompensation für die Mautabgabe mehr und damit mit dem Europarecht vereinbar.

Die EU-Kommission pochte auf diese Regelung, damit ausländische Autofahrer nicht diskriminiert werden. Insgesamt soll die deutsche Kfz-Steuer um 100 Millionen Euro mehr abgesenkt werden als ursprünglich von Dobrindt geplant.

Vorbei damit die Chance, das "Pickerl" einfach mit dem Steuerbescheid zu verschicken und vorbei auch mit dem Märchen, der Autofahrer würde kostenfrei aus der Aktion herauskommen. Und das ganze auf der Basis einer weiteren Lüge einer Kanzlerin, die Lügen zum politischen Prinzip erhoben hat. Noch eine Lüge mehr. 

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Ein fremdenfeindlicher Vorfall, der sich als billige Lüge erweist

von Thomas Heck...


In Friedrichshagen soll Dienstagnachmittag ein fremdenfeindlicher Vorfall in einer Straßenbahn passiert sein. Eine 14-jährige Syrerin gab an, sie sei gegen 14.35 Uhr an der Haltestelle Bölschestraße in eine Bahn in Richtung S-Bahnhof Friedrichshagen gestiegen.




Der Fahrer soll daraufhin per Lautsprecher eine Durchsage gemacht haben, dass sie wieder aussteigen solle. Seine Begründung: Er wolle Niemanden befördern, der ein Kopftuch trägt. Etwas, was im Berlin des Jahres 2016 kaum vorstellbar ist, selbst im Ostberliner Stadt teil Köpenick.


Die Jugendliche gab an, sie hätte von keinem der anderen Fahrgäste Unterstützung erhalten und sei daraufhin verunsichert ausgestiegen.  Überall nur Nazis. Anschließend hatte sie den Vorfall einer Erwachsenen mitgeteilt, die Anzeige erstattete. Die Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernommen.

Wie der "Tagesspiegel" online berichtet, prüfe die BVG nun den Vorfall. Derzeit würden die Überwachungsvideos auf den Festplatten mehrerer Fahrzeuge angesehen, weil das Mädchen nicht sagen konnte, in welche Linie sie in der Bölschestraße eingestiegen ist. Ohne jegliche Beweise beginnen B.Z., Tagesspiegel und FOCUS mit medialer Hinrichtung des Tramfahrers, Ein lächerlicher Vorwurf in einer Stadt, wo man ohne Kopftuch meist in der Minderheit ist.

Zwar geht das Unternehmen mit Sicherheit nicht davon aus, dass unter seinen Fahrern derart krasse Rassisten sind, dass sie Kopftuch-Trägerinnen die Mitfahrt verweigern und damit ihre sichere Kündigung erreichen. Doch auch die BVG hat natürlich Angst darum, dass man ihr nachsagen könnte, sie nehme Rassismus nicht ernst genug. Daher wird der Fahrer am heutigen Donnerstag von der BVG zu dem Fall befragt. Ein Tag später gibt es Entwarnung, Videoüberwachung sei Dank.

Der Vorwurf eines Mädchens gegen einen Berliner Straßenbahn-Fahrer, sie wegen ihres Kopftuches hinausgeworfen zu haben, stimmt wohl nicht. Eine Zeugin des Vorfalls vom Dienstag sowie ein Videofilm der Verkehrsbetriebe widerlegen die Darstellung der 14-Jährigen und einer Frau, die Anzeige erstattet hatte.

Auch der Fahrer erinnerte und meldete sich. Demnach ging es nicht um das Kopftuch, sondern um den Verzehr eines Döners, der in der Trambahn nicht erlaubt ist.

Die Zeugin erzählte laut Medienberichten, der Fahrer habe zwei Mädchen mehrmals aufgefordert, ihre Döner draußen weiter zu essen. Ein Mädchen packte ihren Döner weg, das andere reagierte nicht. Daraufhin habe der Fahrer gesagt, das Mädchen mit dem weißen Kopftuch solle aussteigen und ihren Döner dort essen. Die "B.Z." und die "Berliner Zeitung" hatten darüber berichtet. BVG-Sprecherin Petra Reetz sagte, diese Darstellung bestätige die Videoaufzeichnungen und die Aussage des Fahrers.

Was es jetzt für Konsequenzen für die 14-jährige Syrerin gibt, die offensichtlich mit falschen Beschuldigungen einen Teamfahrer belastete, der im schlimmsten Falle mit seiner Kündigung rechnen müssen, ist nicht bekannt. Was sagt der Koran? Die Sünde des Lügens wird im Koran als Zurückweisung / Infragestellung – oder eben Verleugnung – der Heilsbotschaft Allahs definiert. Der Islam setzt Lüge demnach mit Unglauben gleich – und Unglauben ist die schlimmste aller möglichen Sünden. Also Kopftuch herunterreißen. Mindestens.


§ 145d
Vortäuschen einer Straftat


(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.