Samstag, 27. Mai 2017

Ramadan: Zu Risiken und Nebenwirkungen...

von Thomas Heck...

Wer zu Ramadan noch über spezielle Regeln informiert werden muss und seinen örtlichen Iman oder die IS-Führungskraft nicht erreichen kann, dem sei geholfen. Der Bundesvereinigung der deutschen Deutschen Apothekerverbände gibt Hilfestellung und weist besorgt darauf hin, dass auch Muslime ihre Pillchen und Wässerchen weiter nehmen sollten. Ob das auch auf die Halal-Version von Klosterfrau Melissengeist zutrifft, war nicht rauszufinden.

Vielleicht sollten die Apotheker ihre Hinweise zu Ramadan noch etwas erweitern. Töte keine Menschen zu Ramadan. Töte gar keine Menschen. Für Medikamente, die Schweine-Gelatine oder Alkohol enthalten, gibt es schon Alternativen... Denn zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Iman, Ihre IS-Führungskraft, Ihren Arzt oder Apotheker.



Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss. 


Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.  

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. 

Der Fastenmonat beginnt am 27. Mai und endet am 24. Juni. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun.

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