Samstag, 10. Dezember 2016

Schutz nur für die Täter - Datenschutz

von Thomas Heck...


Täter, insbesondere Täter mit Migration- oder Isamhintergrund, werden in Deutschland in besonderer Weise vom Gesetz geschützt und können sicher sein, dass vor allem deren Privatsphäre geschützt wird, für den Gesetzgeber offensichtlich ein hohes Gut. Eher wird die Staatsanwaltschaft gegen Sie und mich Anklage wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz erheben oder den Tätern erwachsen Eier, als dass gegen diese 4 Schmutzlappen, die hinterrücks einer Frau in den Rücken traten, Anklage erhoben wird. 


Bereits einen Tag, bevor die Berliner Polizei das Video zwecks Fahndung veröffentlichte, dass die Täter zeigt, die eine Frau eine Treppe im U-Bahnhof Berliner Straße hinabtretet, waren die Aufnahmen in den Medien aufgetaucht. Jemand hatte sie offenbar den Zeitungen "Bild" und "BZ" zugespielt. Um wen es sich dabei handelt, ist unklar. Sicher ist aber: Das Video war zu diesem Zeitpunkt zur Veröffentlichung nicht freigegeben, wer es Dritten gab, handelte rechtswidrig, verdient aber eigentlich einen Orden.


Die Berliner Polizei hat daher nun mit Ermittlungen begonnen. Von Amts wegen sei eine Strafanzeige gegen Unbekannt aufgenommen worden. Es sei nicht auszuschließen, dass das Video aus den Reihen der Polizei weitergegeben wurde, sagte eine Sprecherin. Das Landeskriminalamt ermittele gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Einen konkreten Verdächtigen gibt es also nicht.

Die Berliner Polizei widerspricht der Darstellung, wonach die offizielle Veröffentlichung des 20-Sekunden-Videos eine Reaktion auf die Tatsache sei, dass das Video zuvor den genannten Medien offenbar zugespielt wurde. Entsprechende Vorwürfe waren bei Facebook auf der Seite der Polizei Berlin laut geworden. Eine Veröffentlichung des Videos zwecks einer sogenannten Öffentlichkeitsfahndung nach dem bzw. den Tätern sei "bereits längst bei einem Richter angeregt worden", teilte die Polizei mit. Dass das Video zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wurde, liege daran, dass der entsprechende Beschluss dann vorlag. 4-5 Wochen genoß der Täter seine Privatsphäre, während die Mühlen der Exekutive mit erschreckender Langsamkeit mahlten. Realität im Lieblingsland der Verbrecher.

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