Montag, 22. August 2016

Tritt auf den Schädel keine Tötungsabsicht... im Ernst?

von Thomas Heck...



Über irrsinnige Urteile einer Kuscheljustiz gegenüber Schwerverbrechern haben wir auf dem Heck Ticker schon desöfteren geschrieben. Es ist unerträglich, dass in diesem Lande eine linke Justiz massiv gegen Bürger vorgeht, die ihre Meinung sagen, zugegeben etwas über Ziel hinausschießen und unter dem Vorwand Beleidigung verurteilt werden, aber Straftäter, die andere Menschen töten, mit der Nachsicht der Gerichte rechnen können.


Die tödliche Prügelattacke auf Niklas aus Bonn hat in ganz Deutschland Entsetzen ausgelöst. Doch kein Entsetzen in der Justiz, denn der 20-jährige Hauptverdächtige könnte aufgrund neuer Erkenntnisse schon bald wieder freikommen. Die Ermittler gehen nun nicht mehr davon aus, dass ein massiver Tritt gegen den Kopf die Todesursache war. Im Ernst?


Ein rechtsmedizinisches Gutachten habe ergeben, dass die Gefäße im Gehirn des Schülers eine Vorschädigung aufwiesen, sodass die Adern schneller reißen könnten als normalerweise, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender, am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa. Der Vorwurf des Totschlags gegen den 20 Jahre alten Hauptverdächtigen könne nicht mehr aufrechterhalten werden.

"Todesursache war der Riss einer Ader im Gehirn", erläuterte Faßbender. Dieser sei laut Gutachten durch einen Schlag ausgelöst worden, der dem Tritt vorausgegangen war und im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte.

Kein Schädelbruch festgestellt

Niklas sei sofort nach dem Schlag zu Boden gefallen. Zudem hätten die Gerichtsmediziner keine Verletzungen festgestellt, wie sie bei einer massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf zu erwarten wären, etwa einen Schädelbruch.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der 20-Jährige dennoch in Untersuchungshaft bleiben: Die Behörde hat nach Angaben von Faßbender beim Landgericht Bonn beantragt, den Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr aufrechtzuerhalten und auf Körperverletzung mit Todesfolge umzustellen. Der Anwalt des Verdächtigen hat Haftbeschwerde eingelegt. Das Landgericht werde voraussichtlich Anfang der Woche über die Anträge entscheiden.

Niklas war im Mai nach einem Konzertbesuch im Bonner Stadtteil Bad Godesberg von einer Gruppe junger Männer zusammengeschlagen worden. Eine Woche später starb er im Krankenhaus. Die brutale Tat hatte bundesweites Aufsehen erregt.

Ein weiterer Skandal in einer langen Reihe von Skandalen einer deutschen Justiz, die für Täter mehr Herz hat, als für die Opfer. Wer einem am Boden liegenden Opfer auf den Schädel tritt, sollte wegen Mordes weggesperrt werden. Für immer, egal, ob Vorerkrankungen vorlagen oder nicht. Von einer Tötungsabsicht ist auszugehen. Aber nicht für unsere Justiz. Die 68er haben ihren Gang durch die Institutionen abgeschlossen und verrichten ihre schändliches Werk tagtäglich.

1 Kommentar:

  1. „Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert“

    Alexander Issajewitsch Solschenizyn

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