Mittwoch, 31. August 2016

Ich habe noch einen Koffer in Syrien...

von Thomas Heck...


Es gibt Asylanten, die Schutz benötigen. Und den sollen sie auch bekommen. Und es gibt Asylanten. Und unter denen gibt es offensichtlich vermehrt Ausländer, die obwohl als politisch Verfolgte anerkannt, sich immer häufiger längere Zeit unbehelligt in ihrem „Verfolgerstaat“ aufhalten. Dies berichtet der FOCUS.


Fatima B., 40, und ihre 16jährige Tochter Nasisa fühlten sich sicher. Die beiden Irakerinnen, seit 1993 in Deutschland wegen politischer Verfolgung als Asylanten anerkannt, landeten gut gelaunt auf dem Münchner Flughafen. Sie kamen von einer Hochzeitsreise aus dem Irak, dem Land, das sie angeblich bis heute verfolgt. Nasisa hatte in ihrer Heimat geheiratet, natürlich nicht ohne ihre Mutter.




Asylanten auf Heimaturlaub. Die Reiselust der in Deutschland anerkannten Asylbewerber nimmt seit Anfang des Jahres stark zu. 219 Personen meldete der Bundesgrenzschutz dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in den vergangenen vier Monaten. Sie waren überwiegend mit Konventionspässen in ihr Heimatland gereist. Diese Papiere erhalten Asylanten und Personen, die Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung genießen, im Rahmen eines Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951. Ein- und Ausreisestempel geben den Grenzern Auskunft über das „Urlaubsziel“ der angeblich Verfolgten sowie deren Nationalität: Sie stammen aus Äthiopien, Polen, dem ehemaligen Jugoslawien – und dem Irak, aus dem allein 158 Verfolgte wiedereinreisten.

Gleich zwei Monate hielten sich der angeblich politisch Verfolgte Iraker Jasim N., 26, und drei Freunde in der Heimat auf. Bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland entdeckten die Grenzschützer verfälschte irakische Pässe und Ausweise im Reisegepäck. „Die Papiere sollten späteren Schleusungszwecken dienen“, so Detlef Dauke, Sprecher des Bundesinnenministeriums. Daß viele Asylbewerber in ihre Heimat reisen, um Verwandte nachzuholen, bestätigt auch Michael Griesbeck, Abteilungsleiter für Grundsatzangelegenheiten im BAFl.

Dem 28jährigen Iraker Ismat M. gewährten die deutschen Behörden im August 1997 Abschiebeschutz. Vier Monate später flog er freiwillig in seinen „Verfolgerstaat“ und blieb dort 108 Tage. Inzwischen sind auch Ismats Ehefrau und drei Kinder nach Deutschland eingereist und haben im April Asyl beantragt.

Die Bundesregierung will diesen Mißbrauch des Asylrechts nicht länger dulden. „Wer als Asylberechtigter oder Abschiebeschutzberechtigter freiwillig in den Verfolgerstaat zurückreist, sich dort aufhält und dann wieder in die Bundesrepublik zurückkehrt, gibt deutlich zu erkennen, daß er tatsächliche Verfolgung nicht fürchtet und in seiner Heimat auch nicht gefährdet ist“, stellte Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) fest. Der Bundesgrenzschutz meldet jetzt die ertappten Asylbewerber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das sofort Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung einleitet. BAFl-Abteilungsleiter Griesbeck: „Bislang haben wir bei weit über 100 Irakern den Asylstatus beziehungsweise den Abschiebeschutz widerrufen.“

Und die Frage darf erlaubt sein, was mit all den angeblichen Flüchtlingen ist, die aktuell nach Europa strömen? Verfolgte oder doch nur Wirtschaftsflüchtlinge? Merkels politischer Fehler bis hin zum Landesverrat sieht weite Kreise.

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