Mittwoch, 3. August 2016

Beleidigung zum Nachteil eines Toten

von Thomas Heck...


Am 22. Juli erschoss Ali S. in dem Münchner Einkaufszentrum OEZ insgesamt 9 Menschen und verletzte zahlreiche weitere. Anschließend verschanzte er sich auf einem Hausdach. Anwohner Thomas Salbey hatte von seinem Balkon einen guten Blick auf den Amokläufer. Er beschimpfte den 18-Jährigen, der seine Waffe auf ihn richtete.


Psychologen lobten seinen Eingriff, denn er könnte deeskalierend gewirkt haben. Dennoch bringt die Reaktion des Anwohners ihm jetzt Ärger ein. Wie die Münchner Tageszeitung "tz" erfahren hat, wurde gegen den Mann Anzeige wegen Beleidigung erstattet - das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I der Zeitung. 



Wer gegen den Salbey Anzeige erstattete, wird derzeit geklärt. Die Anklage könnte eines "Beleidigung zum Nachteil eines Toten" lauten, wie die "tz" schreibt. In dem dazugehörigen Paragrafen 189 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". So etwas kann es wohl nur in Deutschland geben.

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