Samstag, 9. Januar 2016

Mit der Härte des Rechtsstaates

von Thomas Heck...

Politiker haben den Drang, sich öffentlichkeitswirksam zu äußern, um sich gegenüber den Wählern zu profilieren. Das gehört zum Job dazu. Einige sind schon über ihr Amt gestolpert, weil sie die Dreistigkeit hatten, Dinge auszusitzen und sich zu lange nicht geäußert hatten, mache stolpern über Worte, die unbedacht gefallen sind. Der Job ist schon schwer. Dabei wäre es aber schön, wenn es einmal über das übliche Blabla hinausgehen würde. 

Nach den frauenfeindlichen Handlungen der von Merkel eingeladenen und vorgeblich traumatisierten Neubürger, die noch nicht über Verhaltensregeln in Deutschland belehrt werden konnten, weil sie noch nicht lange genug hier weilten, begangen an Frauen, die noch nicht belehrt werden konnten, wie man sich gegenüber Männerhorden aus dem Nahen Osten zu benehmen hat, ist es nun an den Politikern, für Konsequenzen zu sorgen. 


So wird normalerweise die Justiz von den Politikern aufgefordert, diese schändlichen Taten mit der "ganzen Härte des Gesetzes" zu ahnden, was an sich eine Schwachsinnsforderung ist, weil die Justiz durch die Gewaltenteilung unabhängig vom Staat funktioniert oder nicht funktioniert. Nun kann es sein, dass Richter dem folgen und hart Urteile fällen, was aber auch im Rahmen des Strafgesetzbuches limitiert wird. Noch sind wir ein Rechtsstaat und politische Urteile gibt es nicht. Es kann aber auch sein, dass sie dem nicht folgen, um sich nicht dem Verdacht des Versagens der richterlichen Unabhängigkeit auszusetzen und eher Milde walten lassen. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die richterliche Unabhängigkeit und Entscheidungen durch Äußerungen der Politiker, der Öffentlichkeit und der Medien beeinflusst werden, in welche Richtung auch immer.

Es wäre allerdings schon mal ein Anfang, wenn Straftäter auch so bestraft werden würden, dass eine Strafe auch als solche angesehen wird. So standen am Freitag zwei marokkanische Trickdiebe vor Gericht, die im Schnellverfahren abgeurteilt werden sollten, weil sie am 3. Januar einem jungen Mann sein Smartphone geklaut hatten. Möglicherweise waren die beiden auch in der Silvesternacht in Köln unterwegs und steckten ihre Langfinger ungefragt in Körperöffnungen des anderen Geschlechts.

Die beiden zeigten sich vor Gericht reumütig, man habe "einen Fehler gemacht", es sei "das letzte Mal" gewesen. Die Anwälte der beiden hatten ganze Arbeit geleistet. Der 19jährige Angeklagte ist im Dezember als Flüchtling nach Deutschland gekommen, fiel schon zuvor durch Ladendiebstahl auf. Sein 18jähriger Komplize ist polizeibekannt, lebt schon länger hier.

Angeklagt waren sie wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, verurteilt wurden sie wegen einfachen Diebstahls zu einer Woche Jugendarrest, begleitet von mahnenden Worten des Richters: "Das sollte nicht nochmals vorkommen." Die Woche Jugendarrest, war durch die U-Haft bereits abgesessen, am Mittag spazierten sie feixend wieder in die Freiheit. 

Wenn das die Härte des Gesetzes gewesen sein soll, so kommt die Botschaft offensichtlich beim Flüchtling nicht an, der in Syrien sozialisiert wurde, wo Mord und Totschlag auf der Tagesordnung stehen und die Scharia angewandtes Recht ist. wo Bestrafung noch ein probates Mittel ist. Diese Leute treffen auf eine durch die Instanzen gewanderte 68er-Justiz, die Resozialisation als vordergründige Aufgabe sieht und Bestrafung grundsätzlich ablehnt. Justitias Schwert ist stumpf geworden. Das fällt uns allen in den Rücken, nicht nur den Frauen, die Opfer geworden sind.

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