Freitag, 24. April 2015

Grüne suchen Praktikanten für 1,90 pro Stunde

von Frank Schauka


Erfurt. Die Thüringer Grünen sind Anhänger des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunden. Aber Praktikanten ihrer Landtagsfraktion entlohnen sie nur mit 1 Euro 90 Cent.

„Das ist sittenwidrig“, kritisierte Thüringens DGB-Vize Sandro Witt . „Ich erwarte von Parteien, dass sie 8,50 Euro zahlen“, forderte der Funktionär des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Donnerstag gegenüber der Thüringer Allgemeine.



Die Bundes-Grünen in Berlin sehen das nicht anders. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion, Brigitte Pothmer, betonte: „Hier deutet alles darauf hin, dass jemand eine gut qualifizierte Fachkraft mit erheblicher beruflicher Erfahrung sucht und keinen Praktikanten.“

Tatsächlich suchten die Grünen für ihre Pressestelle im Parlament einen erfahrenen Studenten der Medien- oder Kommunikationswissenschaften. Dieser sollte über einschlägige journalistische Erfahrungen verfügen und die vielfältigen Aufgaben in „eigenständiger Arbeitsweise“ erledigen.

Besonders diese Formulierung lässt bei Arbeitsmarktexperten die Alarmglocken schrillen. „Das ist eine verkappte Stellenausschreibung“, monierte Mindestlohnexpertin Pothmer. „Die suchen keinen Praktikanten, sondern einen, den sie für zwei Euro beschäftigen können“, befand auch DGB-Mann Witt. Sein Fazit: „Das ist ein Versuch zur Umgehung des Mindestlohngesetzes.“

AfD-Chef wirft Grünen Scheinheiligkeit vorGanz anders sehen das die Thüringer Grünen. Sie wähnen die Konditionen für das Praktikum durch das seit Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz gedeckt. Die 300 Euro pro Monat seien als „Mindestvergütung“ zu verstehen, teilte die Fraktion mit. Im Ausschreibungstext sucht man das Wort vergebens.

Darüber hinaus, so Fraktionssprecherin Silke Fließ, werde eine Erhöhung der Praktikumsvergütung „gerade umgesetzt und bereits im nächsten Praktikumszeitraum greifen“.

Linke und SPD in Thüringen wollten das Verhalten ihres Koalitionspartners nicht direkt bewerten. Die Linken verwiesen auf einen zwei Jahre alten Leitfaden der DGB-Jugend zum Thema „faires Praktikum“ und teilten mit: „Wir gehen davon aus, dass dieser auch Grundlage für die Arbeit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist.“ Eine Reaktion der SPD-Fraktion lag bis zum Abend nicht vor.

CDU-Sprecher Karl-Eckhard Hahn erklärte: „Die Grünen haben entschlossen für den gesetzlichen Mindestlohn gestritten. Man sollte sich auch im eigenen Handeln an den selbst gesetzten Maßstäben messen lassen.“ 

Zwei Euro Stundenlohn seien „nichts anderes als versuchte Ausbeutung“, kritisierte AfD-Chef Björn Höcke. Dass dies auch noch als „faires Praktikum“ bezeichnet werde, sei der „Gipfel des Hohns“. Höcke: „Die Grünen spielen sich bei jeder Gelegenheit als Sitten- und Tugendwächter auf. Dieser Vorgang hat den Grünen einmal mehr die Maske der Scheinheiligkeit vom Gesicht gerissen.“

Mindestlohn Praktikum – das sagt das Gesetz

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt seit Jahresanfang für alle, die älter als 18 Jahre alt sind.

Doch es gibt Ausnahmen. So sind unter anderem Praktika, die der Ausbildung und Berufsvorbereitung dienen, ausgenommen. Da mancher Praktikant bislang aber als billige Arbeitskraft beschäftigt wurde, sind Regeln eingeführt worden: Ein Praktikum im Sinne des Mindestlohngesetzes darf unter anderem nicht länger als drei Monate dauern und muss im Rahmen einer Ausbildung absolviert werden, also etwa als Pflichtpraktikum für Schule oder im Studium. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose.

Erschienen in der Thüringer Allgemeine

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